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Aufenthaltszwecke

Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit (ausländische Beschäftigte und ausländische Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten)
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • familiäre Gründe.

Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.

Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.

Freigabevermerk

07.07.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Utzenfeld

Wiesentalstraße 29
79694 Utzenfeld
Telefon 07673 275
Fax 07673 91457
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Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
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Fax 07673 8204-14

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